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   BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81   

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https://dejure.org/1983,360
BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81 (https://dejure.org/1983,360)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1983 - IV R 41/81 (https://dejure.org/1983,360)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - IV R 41/81 (https://dejure.org/1983,360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1961 und 1965 § 5; AktG § 152 Abs. 7

  • Wolters Kluwer

    Garantierückstellung - Erlösschmälerung - Ersatzlieferung - Schadensersatzleistung - Pauschalrückstellung - Rückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1961/1965) § 5; AktG § 152 Abs. 7

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bildung von Garantierückstellungen und von Rückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 30
  • BB 1984, 511
  • BStBl II 1984, 263
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.01.1963 - IV 165/59 S

    Anforderungen an Garantierückstellungen oder Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81
    Für die Bildung von Pauschalrückstellungen wird vorausgesetzt, daß der Kaufmann aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit Garantieinanspruchnahmen rechnen muß oder daß sich aus der branchenmäßigen Erfahrung und der individuellen Gestaltung des Betriebs die Wahrscheinlichkeit ergibt, Garantieleistungen erbringen zu müssen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1963 IV 165/59 S, BFHE 76, 651, BStBl III 1963, 237).

    An dieser Voraussetzung fehlt es indessen bei der Haftpflicht gegenüber Dritten (vgl. BFHE 76, 651, BStBl III 1963, 237; hierzu Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 5 EStG Anm. 61 "Haftpflicht").

    Rückstellungen wegen Haftpflichtverbindlichkeiten werden deshalb grundsätzlich nur anerkannt, wenn spätestens bis zum Tage der Bilanzaufstellung ein Schadensersatz gegenüber dem Verpflichteten geltend gemacht wird oder wenigstens die den Anspruch begründenden Tatsachen im einzelnen bekanntgeworden sind (BFHE 76, 651, BStBl III 1963, 237).

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76

    Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81
    Handelsrechtlich geboten und deshalb steuerrechtlich zulässig (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) sind Rückstellungen allerdings nur, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669).

    Hingegen reicht die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit zur gewinnmindernden Bildung einer Rückstellung in der Steuerbilanz nicht aus (BFH-Urteile vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BFHE 96, 510, BStBl II 1970, 15, und in BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669).

  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81
    Hingegen reicht die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit zur gewinnmindernden Bildung einer Rückstellung in der Steuerbilanz nicht aus (BFH-Urteile vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BFHE 96, 510, BStBl II 1970, 15, und in BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81
    Handelsrechtlich geboten und deshalb steuerrechtlich zulässig (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) sind Rückstellungen allerdings nur, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669).
  • BFH, 26.04.1966 - I 18/64
    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81
    Lediglich in Haftpflichtfällen, in denen die Haftung gegenüber Auftraggebern des Steuerpflichtigen in Frage steht, sollen die für die Bildung von Garantierückstellungen geltenden Grundsätze (insbesondere die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen) zugrunde gelegt werden (BFH-Urteil vom 26. April 1966 I 18/64, BFHE 86, 114).
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